Das Pflegegeld

§ 37 SGB XI Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

Kurz zusammengefasst:Das Pflegegeld dient dazu, die Pflege selbst zu organisieren und Hilfen hinsichtlich Körperpflege, Hauswirtschaft und Betreuung in das Pflegeumfeld zu holen, um die Pflege abzusichern. Das Pflegegeld ist kein Einkommen für den Pflegebedürftigen und muss nicht versteuert werden.

Um die Absicherung der Pflege nachzuweisen, müssen Pflegegeldempfänger mit Grad 2 und 3 aller halben Jahre einen Beratungshausbesuch in Anspruch nehmen.

Die Pflegeperson

Kurz zusammengefasst: Die Pflegeperson übt die Versorgung des Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 1 freiwillig/ ehrenamtlich aus. Umfasst die Tätigkeit mindestens 10 Stunden pro Woche an mindesten 2 Tage, besteht eventuell ein Anspruch auf Leistungen zur sozialen Sicherung (Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung).

SGB XI § 19 Begriff der Pflegeperson

Pflegepersonen im Sinne dieses Buches sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen im Sinne des § 14 in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Leistungen zur sozialen Sicherung nach § 44 erhält eine Pflegeperson nur dann, wenn sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt.

Verhinderungspflege 12/2021

(§ 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson)

Kurz erklärt: Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus sonstigen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Einen Nachweis dafür können Sie zum Beispiel vom Hausarzt erhalten. Lediglich zum Beginn der Verhinderungspflege muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. ...